Schützenclub -Wernsdorf e.V.
 
für Sportschützen und Jäger



ACHTUNG:

Es werden DRINGEND Helfer gesucht, die bei der Ausbesserung der Betonoberblenden 100m/300m mithelfen, die von der Behörde gefordert wird. Die Arbeiten kann nahezu jeder ausführen, der Haus gebaut hat, Vorbereitungsarbeiten nach Einweisung durch unsere Maurer/Putzer-Fachleute. Ich appelliere hier auch an die Häuschenbauer!

Helfer melden sich bitte bei Patrick. Siehe Erläuterungen Seite "Arbeitseinsätze".


WICHTIGE FESTLEGUNG für unser Vereinsgelände und dem Schießbetrieb bezüglich des sogenannten "Cannabis-Gesetzes" seit 01.04.2024:

Bitte zum Lesen den folgenden Link anklicken!:

Wichtige Festlegungen zum "Cannabis-Gesetz" seit 01.04.2024
Drogenverbot SCW.pdf (36.17KB)
Wichtige Festlegungen zum "Cannabis-Gesetz" seit 01.04.2024
Drogenverbot SCW.pdf (36.17KB)


Information zur Sportlerversorgung:

Wir suchen in naher Zukunft einen Helfer/Helferin für unsere Sportlerversorgung Donnerstag und/oder Samstag, weil unser Mario nun genug geackert hat. Wir können sonst das Versorgungsangebot nicht weiter aufrecht erhalten.

Informationen dazu bitte bei Holger Hennig einholen!


HINWEIS: Es ist VERBOTEN, Betriebshandys und Betriebstablets zusammen mit der neuen AuTA SMT zu nutzen! Mit der Nutzung kommt es zu STÖRUNGEN des Wlan der AuTA! In Zukunft haften die Benutzer für finanziellen Ausgleich bei Ausfall der Anlage!


Kurzanleitung Nutzung neue AuTA mit eigenem Smartphone bzw. Tablet:

1. In den Smartphone- bzw. Tableteinstellungen "Wlan" aktivieren

2. Wlan-Netz "SMT 100" suchen und verbinden, kein Passwort nötig (nur in Standreichweite empfangbar)

3. Browser (Google, Chrome, Safari oder Firefox oder...) auf dem Smartphone bzw. Tablet öffnen

4. in der leeren Browserzeile (wo www.--- drinsteht) folgendes eingeben:   "192.168.0.47" und "Enter" bzw. "Eingabe" drücken

5. jetzt seht ihr die Scheibe auf den Smartphone bzw. Tablet

6. jetzt noch die richtige Schießbahn unter der angezeigten Scheibe aussuchen und antippen (100-1, 100-2, 100-3, 100-...)

(die Aufsicht kann die angezeigte Scheibe wechseln lassen, BDS Nr. 9, BDMP Nr.2, ISSF 300, ...)

7. wenn Aufsicht das Schiessen frei gegeben hat  - los gehts!

8. Zum Speichern des Ergebnisses (ganzer Bildschirm mit Werten) -> Bildschirmfoto bzw. Screenshot machen

(beim 300m Stand das gleiche mit "SMT 300" machen)

BITTE zur vollen Ansicht auf die angezeigte Scheibe klicken!


 


https://silvermountaintargetsusa.com
https://silvermountaintargetsusa.com/Installations-ezp-22.html
https://silver-mountain-targets.de/index.php/de/


+++Aufsichten!+++

Der Vorstand bittet alle ernannten Aufsichten, sich an der Absicherung der monatlichen Aufsichtsplanung zu beteiligen!
Aufsichten müssen ih ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit zur Absicherung der Einhaltung des WaffG und der Schießstandzulassung sicher im Umgang mit den Vorschriften sein, dazu muß man regelmäßig als Aufsicht eingesetzt werden, das ist bei inaktiven Aufsichten nicht gegeben und wird zur Abgabe der Aufsichtskarten führen.


NEU !!! Anmeldung zum 300m - Schießen: 

(Zum 300 m - Schießen bitte ab 13.00 Uhr jeweils Donnerstag oder Samstag auf dem Schießstand sein, den Scheibenwunsch an der Tafel braucht man nicht mehr mit einem Strich eintragen! Es wird beim Training generell auf die Multi-Zielscheibe geschossen, die deckt bei 300m alle Disziplinen ab, bei der Anzeige auf dem Smartphone bzw. Tablet kann dann die jeweilige gewünschte Scheibe angezeigt werden). 

Schützen die später kommen, können nur die freien Bahnen nutzen oder müssen warten, bis eine Bahn frei wird! Eine Reservierung einer Bahn erfolgt in der Regel nicht. Im angegebenen Zeitraum im Monatsplan wird das Schießen sicher gestellt.  15.30 Uhr muß der Schütze spätestens am Schießtisch sein, also 1 Stunde vor Ende des Schießbetriebes muß man in jedem Fall da sein !
Aber, die Aufsichten sind ehrenamtlich tätig, d.h. wenn kein Schütze mehr zu Schiessen da ist, wird abgebaut, das kann auch mal schon 15.00 Uhr sein ! Bitte beachten! 


Neue Nachrichten im Mitgliederbereich!

Hiermit werden alle Mitglieder des SC-Wernsdorf e.V. aufgefordert, sich im Mitgliederbereich anzumelden, um interne Nachrichten des SC-Wernsdorf e.V. zeitnah zu erfahren!
Vereinsinterne Nachrichten werden nur noch im Mitgliederbereich veröffentlicht!


Ablauf zur Durchführung von Schnupperschießen

Aufgrund vieler Unstimmigkeiten bei der Handhabung von Schnupperschützen von Vereinsmitgliedern hier die Klarstellung und eindeutige Handhabungsweise:

Schnupperschießen dient grundsätzlich der Mitgliederwerbung und der Entscheidungshilfe dafür, ob ein Antrag auf Vereinsmitgliedschaft vom Interessenten abgegeben wird. Dazu besteht die Möglichkeit, nach frühzeitiger, vorheriger Anmeldung beim Sportleiter, 3 Termine innerhalb von 4 Wochen zu absolvieren, diese Termine werden zusammen mit dem Sportleiter organisiert, der dazu eine ausgewählte Aufsicht bestimmt. Es wird grundsätzlich mit Kleinkaliber Langwaffe angefangen, wobei je Termin eine Serie von 15 Schuss durchgeführt werden kann. Großkaliberwaffen des vermittelnden Vereinsmitgliedes, die zur Verfügung gestellt werden sollen, können nur nach Absprache mit dem Sportleiter und der vom Sportleiter eingesetzten Aufsicht beim 3. Termin vom Schnupperschützen benutzt werden, wenn er dazu in der Lage sein sollte!
Anmeldung zum Schnupperschießen beim Sportleiter Axel Schultchen per Email:  Axen.223@gmx.de
Wie alle wissen und auch auf unserer Seite veröffentlicht ist, ist das Schießen für jedermann bei uns nicht möglich, das hat versicherungstechnische Gründe. Wenn Vereinsmitglieder sich besonders für den Verein engagieren, dann können auch kurzfristige Absprachen zur Durchführung von Schnupperschießen geprüft werden.


AUFSICHTEN - Einführung einer Aufwandsentschädigung

Aufsichten des SC-Wernsdorf e.V., die mindestens 2x je Monat für je 2 Stunden im Monatsplan als Aufsicht eingeteilt werden können, erhalten ab 01.07.2022 eine Aufwandsentschädigung 0,30 € je km für eine Fahrt Wohnung - Schießstand Wernsdorf (nur Hinfahrt).
Die 300 m Aufsichten erhalten zusätzlich eine Pauschale von 5,00 € für den Auf- u. Abbau.
Die Abrechnungszettel werden bis 30.06.22 vorbereitet, Unterschriften nur durch Vorsitzenden oder 1. Stellvertreter, Abrechnung in Folgemonat oder Monate sammeln.


Der Mitgliederbereich

Hier werden in Zukunft vereinsinterne Dinge und im Weiteren Themen veröffentlicht, die nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollen.
Wie bekommt ein Mitglied des SCW Zugang:
1. Jedes Mitglied muß sich unter dem Passwortfenster als Nutzer registrieren.
2. Diese Nutzeranfrage bestätige ich nach der Überprüfung, ob es tatsächlich ein Vereinsmitglied ist.
3. Jeder neue Nutzer bekommt eine Email mit einem Bestätigungslink, der bestätigt werden muß.
4. Nach dieser Bestätigung kommt die Email mit dem Link, bei dem man sich selbst ein Passwort vergeben kann. Das wars.
5. Hat man das Passwort mal vergessen, kann man ein neues Passwort generieren lassen.
Zur Beachtung: Die gesendeten "Link`s" sind nur 24 Stunden gültig!


Rechtsecke Waffenrecht


Zusammenfassung:
1.
Magazine für halbautomatische Langwaffen mit Zentralfeuermunition und Kapazität > 10 Patronen sind verbotene Gegenstände, sofern keine Ausnahmegenehmigung des BKA vorliegt.
2.
Magazine für halbautomatische Langwaffen mit Randfeuermunition und Kapazität > 10 Patronen sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen!
Begründung

Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1.
Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
2.
halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a)
die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,
b)
das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c)
die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
3.
halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. (das trifft also auch auf KK - Selbstlader zu!)
Hierbei ist es völlig unrelevant, ob diese Magazine blockiert sind oder nicht, dazu gibt es in der Verordnung keine Aussage!

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.
(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.
(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.


Anlage 2 zum Waffengesetz


Abschnitt 1: Verbotene Waffen

Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
(Nicht vollständig, aber für uns besonders relevant):
1.2.1.2                                                                                                                                                                                                                               Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt;
1.2.4.3
Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;
1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;
1.2.4.5
Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4;
1.2.6
halbautomatische Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;
1.2.7
halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;

Aussage BKA zu diesem Thema:

Aussage BKA
BKA zu Magazinen .22lr_1.pdf (46.15KB)
Aussage BKA
BKA zu Magazinen .22lr_1.pdf (46.15KB)