*** Ergebnis der AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG AM 16.06.2023 19.00 Uhr ***
Thema: Anschaffung einer neuen SMT-AuTA für 100 m UND 300 m Stände!
Die Anträge zur Anschaffung einer neuen SMT-AuTA und zur Erhebung einer Umlage von 100,00 € als zusätzlicher Finanzierungsbeitrag wurden mit großer Mehrheit angenommen!
Aufgrund von Nachfragen hier zusätzlich Informationen zur Nutzung von SMT-Anlagen in den USA. (bitte auf die nachfolgenden Links klicken)
SMT - Silver Mountain Targets ist der weltweit führende Anbieter von Zielsystemen mit offenen Sensoren und verfügt über mehr installierte Schießbahnen als jeder andere Hersteller.
https://silvermountaintargetsusa.com
https://silvermountaintargetsusa.com/Installations-ezp-22.html
https://silver-mountain-targets.de/index.php/de/
Die Umlage von 100,00 € kann von jedem Mitglied ab sofort auf das Vereinskonto überwiesen werden, für Kinder, Schüler und Studenten wird diese Umlage NICHT erhoben. Bitte bei der Überweisung "Name, Vorname, Umlage" als Verwendungszweck angeben. Zusätzlich erfolgt noch eine schriftliche Benachrichtigung an alle Mitglieder mit der Einladung zur Mitgliederversammlung im September.
Im Weiteren sind zusätzlich freiwillige Zahlungen in Form von Spenden möglich, in diesem Fall dann auf die Überweisung "Name, Vorname, Spende" als Verwendungszweck angeben.
Ablaufplanung Arbeiten für die neue AuTA 2023/2024
Jedes Mitglied kann sich gerne zu jeweiligen Arbeiten als Helfer zur Verfügung stellen, Anmeldungen bitte an den Vorstand.
Monat November/Dezember 2023:
im Gebäude 300m-Schießstand werden Kabelkanäle angebaut für die Kabel zum SMT-Server im Computerraum und zum Wireless Access Point - ebenso in der Bushaltestelle 100m-Schießstand
Wanddurchbohrungen herstellen in den Computerraum 300m-Schießstand
Datenkabel in Leerrohr einblasen, Verlegung bis 100m-Schießstand und weiter zum 300m-Schießstand bis zum SMT-Server
Kabelkanäle schließen
Monat November-Januar 2023: (je nach Witterung)
auswechseln der Geschoßfangsandes am 300m-Geschossfang
versetzen der Haltesteine für den Geschoßfangsand zwischen die Stahlträger nach vorn
schlitzen des Betons vor dem 300m-Geschoßfang für den Kabelkanal der SMT-Anlage (Dualsensoren der Ziele und Kameras Bahn 11 und 12)
anbringen von Halterungen und einer zusätzlichen durchschußsicheren Blende in Höhe 2,40 m aufwärts zum Schutz der oberen Dualsensoren (dazu Materialtests bis Ende Oktober) (geplant Siebdruckplatte + Förderbandgummis)
herstellen eines Grabens, Verlegung Leerrohr und Kabel von Bushaltestelle 100m-Schießstand zur Kantine + Verlegen des bisher provisorisch verlegten Stromkabels
Weiterführung dieses Grabens ab Wall Trabstand in Richtung 300m Container und Verlegung einer Wasserleitung dorthin
Monat Januar 2024: (nach dem Sandwechsel Geschoßfang)
herstellen einer Betonbrüstung auf der Betonplatte vor dem 300m-Geschoßfang zum Schutz der unteren Dualsensoren der Ziele
Abdeckung der Vorderkante dieser Betonbrüstung mit vorgeschriebenem Holz-Prallschutz und Förderbandgummis
Monat Februar/März 2024: (je nach Witterung)
Einbau der Boschprofile in Höhe 400 und 2.400 zwischen die Säulen des Geschossfang als Halterungen für die Ziele (Bahn 1 und 2 zum wegklappen geplant)
Montage der Kanthölzer (Zielhalter) nach Vorgabe SMT
Montage Kabelkanal an die oberen Boschprofile für die Sensorenkabel oben
Montage des Kabelkanal in die Ausschlitzung bis zum Container
Monat März 2024:
Montage und Inbetriebnahme der SMT-Anlage
Abnahme der SMT-Anlage durch den Schützenclub Wernsdorf e.V.
+++Aufsichten!+++
Der Vorstand bittet alle ernannten Aufsichten, sich an der Absicherung der monatlichen Aufsichtsplanung zu beteiligen!
Aufsichten müssen ih ihrer verantwortungsvollen Tätigkeit zur Absicherung der Einhaltung des WaffG und der Schießstandzulassung sicher im Umgang mit den Vorschriften sein, dazu muß man regelmäßig als Aufsicht eingesetzt werden, das ist bei inaktiven Aufsichten nicht gegeben und wird zur Abgabe der Aufsichtskarten führen.
Wir planen eine verpflichtende Schulung für die Aufsichten an einem von 3 Tagen im Jahr, wobei sich jede Aufsicht einen Termin/Tag aussuchen kann und diesen ausgewählten Termin dem Vorstand mitteilen muß.
Die Termine sind an folgenden Samstagen (jeweils immer der 3. Samstag des Monats, an dem Vorstandssitzung ist):
Da einige Aufsichten bisher nicht an der Schulung teilnehmen konnten, wird es im November einen weiteren, letzten Termin geben.
Anmeldungen persönlich bei SK Claus Wendt oder info@sc-wernsdorf.de
NEU !!! Anmeldung zum 300m - Schießen:
Zum 300 m - Schießen bitte bis 12.30 Uhr jeweils Donnerstag oder Samstag auf dem Schießstand sein und an der TAFEL am Container ANMELDUNG (neben dem 100m-Stand-Eingangstor am Parkplatz) den Scheibenwunsch als Strich hinter Scheibe BDS Nr.2; BDMP ZG2/3; BDS Nr.9 oder Ordonanz eintragen (keine Namen eintragen).
Die Aufsicht sieht dann an der Tafel, wieviel Bahnen aufgebaut werden müssen und welche Scheiben angebracht werden sollen.
Schützen die später kommen, können nur die aufgebauten, freien Bahnen nutzen oder müssen warten, bis eine Bahn frei wird ! Eine Reservierung einer Bahn erfolgt in der Regel nicht. Im angegebenen Zeitraum im Monatsplan wird das Schießen sicher gestellt. 15.30 Uhr muß der Schütze spätestens am Schießtisch sein, also 1 Stunde vor Ende des Schießbetriebes muß man in jedem Fall da sein !
Aber, die Aufsichten sind ehrenamtlich tätig, d.h. wenn kein Schütze mehr zu Schiessen da ist, wird abgebaut, das kann auch mal schon 15.00 Uhr sein ! Bitte beachten !
Neue Nachrichten im Mitgliederbereich!
Hiermit werden alle Mitglieder des SC-Wernsdorf e.V. aufgefordert, sich im Mitgliederbereich anzumelden, um interne Nachrichten des SC-Wernsdorf e.V. zeitnah zu erfahren!
Vereinsinterne Nachrichten werden nur noch im Mitgliederbereich veröffentlicht!
Ablauf zur Durchführung von Schnupperschießen
Aufgrund vieler Unstimmigkeiten bei der Handhabung von Schnupperschützen von Vereinsmitgliedern hier die Klarstellung und eindeutige Handhabungsweise:
Schnupperschießen dient grundsätzlich der Mitgliederwerbung und der Entscheidungshilfe dafür, ob ein Antrag auf Vereinsmitgliedschaft vom Interessenten abgegeben wird. Dazu besteht die Möglichkeit, nach frühzeitiger, vorheriger Anmeldung beim Sportleiter, 3 Termine innerhalb von 4 Wochen zu absolvieren, diese Termine werden zusammen mit dem Sportleiter organisiert, der dazu eine ausgewählte Aufsicht bestimmt. Es wird grundsätzlich mit Kleinkaliber Langwaffe angefangen, wobei je Termin eine Serie von 15 Schuss durchgeführt werden kann. Großkaliberwaffen des vermittelnden Vereinsmitgliedes, die zur Verfügung gestellt werden sollen, können nur nach Absprache mit dem Sportleiter und der vom Sportleiter eingesetzten Aufsicht beim 3. Termin vom Schnupperschützen benutzt werden, wenn er dazu in der Lage sein sollte!
Anmeldung zum Schnupperschießen beim Sportleiter Axel Schultchen per Email: Axen.223@gmx.de
Wie alle wissen und auch auf unserer Seite veröffentlicht ist, ist das Schießen für jedermann bei uns nicht möglich, das hat versicherungstechnische Gründe. Wenn Vereinsmitglieder sich besonders für den Verein engagieren, dann können auch kurzfristige Absprachen zur Durchführung von Schnupperschießen geprüft werden.
AUFSICHTEN - Einführung einer Aufwandsentschädigung
Aufsichten des SC-Wernsdorf e.V., die mindestens 2x je Monat für je 2 Stunden im Monatsplan als Aufsicht eingeteilt werden können, erhalten ab 01.07.2022 eine Aufwandsentschädigung 0,30 € je km für eine Fahrt Wohnung - Schießstand Wernsdorf (nur Hinfahrt).
Die 300 m Aufsichten erhalten zusätzlich eine Pauschale von 5,00 € für den Auf- u. Abbau.
Die Abrechnungszettel werden bis 30.06.22 vorbereitet, Unterschriften nur durch Vorsitzenden oder 1. Stellvertreter, Abrechnung in Folgemonat oder Monate sammeln.
Der Mitgliederbereich
Hier werden in Zukunft vereinsinterne Dinge und im Weiteren Themen veröffentlicht, die nicht der Allgemeinheit zur Verfügung stehen sollen.
Wie bekommt ein Mitglied des SCW Zugang:
1. Jedes Mitglied muß sich unter dem Passwortfenster als Nutzer registrieren.
2. Diese Nutzeranfrage bestätige ich nach der Überprüfung, ob es tatsächlich ein Vereinsmitglied ist.
3. Jeder neue Nutzer bekommt eine Email mit einem Bestätigungslink, der bestätigt werden muß.
4. Nach dieser Bestätigung kommt die Email mit dem Link, bei dem man sich selbst ein Passwort vergeben kann. Das wars.
5. Hat man das Passwort mal vergessen, kann man ein neues Passwort generieren lassen.
Zur Beachtung: Die gesendeten "Link`s" sind nur 24 Stunden gültig!
Rechtsecke Waffenrecht
Zusammenfassung:
1.
Magazine für halbautomatische Langwaffen mit Zentralfeuermunition und Kapazität > 10 Patronen sind verbotene Gegenstände, sofern keine Ausnahmegenehmigung des BKA vorliegt.
2.
Magazine für halbautomatische Langwaffen mit Randfeuermunition und Kapazität > 10 Patronen sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen!
Begründung
Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
§ 6 Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen
(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:
1.
Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 Zentimeter (drei Zoll) Länge;
2.
halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn
a)
die Lauflänge weniger als 40 Zentimeter beträgt,
b)
das Magazin sich hinter der Abzugseinheit befindet (so genannte Bul-Pup-Waffen) oder
c)
die Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter beträgt;
3.
halbautomatische Langwaffen mit einem Magazin, das eine Kapazität von mehr als zehn Patronen hat. (das trifft also auch auf KK - Selbstlader zu!)
Hierbei ist es völlig unrelevant, ob diese Magazine blockiert sind oder nicht, dazu gibt es in der Verordnung keine Aussage!
(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Waffengesetzes bleibt unberührt.
(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.
(4) Zuständige Behörde für die Beurteilung der Schusswaffen nach Absatz 1 ist das Bundeskriminalamt.
Anlage 2 zum Waffengesetz
Abschnitt 1: Verbotene Waffen
Der Umgang, mit Ausnahme der Unbrauchbarmachung, mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
(Nicht vollständig, aber für uns besonders relevant):
1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt;
1.2.4.3
Wechselmagazine für Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können;
1.2.4.4
Wechselmagazine für Langwaffen für Zentralfeuermunition, die mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers aufnehmen können; ein Wechselmagazin, das sowohl in Kurz- als auch in Langwaffen verwendbar ist, gilt als Magazin für Kurzwaffen, wenn nicht der Besitzer gleichzeitig über eine Erlaubnis zum Besitz einer Langwaffe verfügt, in der das Magazin verwendet werden kann;
1.2.4.5
Magazingehäuse für Wechselmagazine nach den Nummern 1.2.4.3 und 1.2.4.4;
1.2.6
halbautomatische Kurzwaffen für Zentralfeuermunition, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 20 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;
1.2.7
halbautomatische Langwaffen für Zentralfeuermunition, die über ein eingebautes Magazin mit einer Kapazität von mehr als 10 Patronen des kleinsten nach Herstellerangabe bestimmungsgemäß verwendbaren Kalibers verfügen;
Aussage BKA zu diesem Thema: