Willkommen auf der Internetseite des Schützenclub - Wernsdorf e.V.
Der Schützenclub - Wernsdorf e.V.
Unser Verein betreibt eine zugelassene Schießsportanlage. Diese Schießsportanlage mit ihren Schießständen wurde von den Gründern und älteren Generationen von Mitglieder mit viel Einsatz erbaut. Dadurch können nun nachfolgende Generationen von Mitgliedern den vielfältigen Schießsport hier betreiben. An den Nachfolgern ist es nun, diese Schießsportanlage mit ebenso viel Einsatz zu pflegen und Instand zu halten.
Ziel ist die Förderung und Ausübung sportlichen und jagdlichen Schießens, die Bildung und Förderung von Kinder- und Jugendgruppen sowie die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft. Dazu gehört ebenfalls die Pflege der Traditionen und des Brauchtums des Schützenwesens.
Wer darf bei uns schießen ?
* Mehrzweckgebäude *
Was darf bei uns geschossen werden ?
Groß- u. Kleinkaliber - Kurz- und Langwaffen
BDS - Fallscheiben - & BDS - Speedschießen (nur für Mitglieder SC-Wernsdorf e.V. mit BDS-Mitgliedschaft über die BDS-Gruppe des SC-Wernsdorf e.V.)
Trap Trainingsanlage (nur für Mitglieder SC-Wernsdorf e.V.)
BDS-Westernschießen
Longrange-Schießen mit Schwarzpulver
Field-Target
Druckluft Kurz- und Langwaffen
Regelungen Schießbetrieb
Mitglieder des SC-Wernsdorf e.V., die als Aufsichtsperson im Vereinsregister eingetragen sind und die Schlüssel für die Anlage erhalten haben, dürfen die Freizeiten auf dem 25/50m - Stand und 100m - Stand von Mittwoch bis Freitag jeweils von 09.00 - 19.00 Uhr (Monatsplan beachten) für Trainingszwecke nutzen.
Arbeitseinsätze haben jedoch immer Vorrang!
Entgelte
Nutzungsentgeltordnung zur Mitbenutzung unserer Schießsportanlagen ab 01.05.2024:
Für Verbände und Vereine werden ab zwei Bahnen, jeweils für zwei Stunden an Samstagen von 09.00 -11.00 Uhr, von 11.00 -13.00 Uhr und von 13.30 -15.30 Uhr sowie an Sonntagen von 09.00 -12.00 Uhr bei mindestens 12 Terminen im Jahr, Nutzungsverträge abgeschlossen, in denen das Nutzungsentgelt vereinbart wird.
Für Gastschützen (Schützen, die eine WBK besitzen und den Nachweis einer Vereinszugehörigkeit eines zugelassenen Dachverbandes gemäß § 15 WaffG haben) werden zu den üblichen Öffnungszeiten des SC-Wernsdorf e.V. (siehe Aushang und Internet) Schießbahnen zu folgendem Entgelt stundenweise je Schütze erhoben.
Die bezahlte Zeit ist keine reine Schießzeit, sie beinhaltet alle Vorbereitungs- und Abrüstzeiten am Schießtisch.
Bitte beachten Sie, dass eine Kartenzahlung nicht möglich ist.
NEU ! Entgelte ab 01.05.2024:
Zu den jeweiligen Betriebszeiten im Monatsplan Mittwoch bis Freitag:
25/50 m Anlage
100 m und 300 m Anlage mit Auta - Automatische Trefferanzeige
Zum Schießen auf 100 m und 300 m bringt jeder Schütze ein Wlan-fähiges Smartphone oder Tablet mit und kann sich zur Trefferauswertung ins jeweilige Wlan-Netz des Standes einloggen.
Wer keins von beiden besitzt, kann sich ein Tablet am Stand ausleihen (Gastschützen zahlen dafür eine Leihgebühr von 5,00 € und eine Kaution von 50,00 €)
15,00 € je Bahn / Stunde
25,00 € je Bahn / Stunde
Zu den Betriebszeiten Samstag und Sonntag:
25/50 m Anlage (Sonntags NUR Kleinkaliber!)
100 m und 300 m Anlage mit Auta - Automatische Trefferanzeige (NUR Samstag!)
Zum Schießen auf 100 m und 300 m bringt jeder Schütze ein Wlan-fähiges Smartphone oder Tablet mit und kann sich zur Trefferauswertung ins jeweilige Wlan-Netz des Standes einloggen.
15,00 € je Bahn / Stunde
25,00 € je Bahn / Stunde
Zu allen Betriebszeiten:
Westerntraining & Schwarzpulver-Schießen 300m B11 und B12
Field-Target-Schießen gesamte Trainingszeit
Trap (nur Mitglieder SC-Wernsdorf e.V.)
12,00 € je Bahn / Stunde
10,00 € je Bahn / Stunde
Serie 4,00 €
Schüsse in die Schießstandtechnik werden mit 50,00 € geahndet!
Schüsse in die Sensoren der SMT - AuTA (automatische Trefferanzeige) werden mit 200,00 € geahndet!
Schäden an den Leihtablets werden mit 150,00 € geahndet!
Achtung:
Der Jahresplan 2025 ist unter Vorbehalt eingestellt.
Wir weisen darauf hin, dass nur innerhalb unserer Öffnungszeiten geschossen werden darf!
Es gilt ein absolutes Foto- und Filmverbot auf dem Schießstand. Ausnahmen können auf Anfrage vom Vorstand oder Betreiber erteilt werden. Es ist ausnahmslos verboten, Bilder vom Schießstand in sozialen Medien oder anderen Kommunikationsmedien zu veröffentlichen.